AGB2019-01-03T18:46:05+01:00

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
JEL-PARKETT KG

Allgemeine Bedingungen
Die AGBs der Jel-Parkett KG gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Jel-Parkett KG und dem Mieter hinsichtlich des Verleihs bzw. Überlassung von Baumaschinen und Baugeräten inklusive allen Zusatzgeräten und Werkzeugen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur wenn diesen schriftlich von Jel-parkett zugestimmt wurde.

Mietgegenstand
Im Mietvertrag wird der genaue Mietgegenstand definiert und das dazugehörige Zubehör samt Zusatzgeräten. Alle Mietgegenstände sollen mit Sorgfalt und unter Beachtung der Bedienungshinweise bedient werden.

Beginn des Mietverhältnisses
Ab dem Tag ab dem der Mietgegenstand bereitgestellt wird gilt der Beginn des Mietverhältnisses als vereinbart. Wird der Mietgegenstand durch ein vom Mieter beauftragtes Transportunternehmen transportiert, beginnt das Mietverhältnis ab Übergabe bzw. Verladung an das Transportunternehmen.

Angebote bleiben unverbindlich
Alle vom Vermieter übermittelten Angebote bleiben unverbindlich. Erst der unterzeichnete Mietvertrag vom Mieter und gegengezeichnete vom Vermieter gilt als verbindlich bzw. wenn der Mietgegenstand tatsächlich bereitgestellt wird.

Nur die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Preise sind bindend. Diese könne von den Preisen, die in Prospekten, Katalogen und Drucksachen angeführt sind abweichen, ausser es wird im Vertag ausdrücklich auf diese verwiesen.
Weiters ist die Haftung des Vermieters für Druckfehler in Prospekten bzw. auf Preislisten oder in Katalogen ausgeschlossen.

Reservierung und Annullierung
Mietgegenstände können bis zu 3 Wochen im voraus reserviert werden unter der Angabe des genauen Reservierungszeitraumes (von -bis). Spätestens eine Woche vor Beginn des Reservierungszeitraumes können Reservierungen storniert werden. Sollte die Reservierung nicht rechtzeitig storniert werden bzw. der Mietgegenstand nicht in Anspruch genommen werden, ist der Mieter zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Dauer und Ende eines Mietverhältnisses
Mit der Übernahme des Mietgegenstandes beginnt das Mietverhältnis und endet mit der Rückgabe durch den Kunden. Der Mietgegenstand sollte in brauchbarem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden anderenfalls werden Reparatur- und Reinigungskosten verrechnet.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für einen bestimmten Zustand oder eine bestimmte Verwendbarkeit des Mietgegenstandes. Auch dann wenn der Mietgegenstand nicht in der vereinbarten Form oder zu dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird, sofern der Vermieter dem Mieter eine entsprechende Alternative zur Verfügung stellt, mit der im Ergebnis das selbe Resultat erzielt werden kann, ist die Haftung des Vermieters auch dann ausgeschlossen. Auch wenn der Mieter nicht bereit ist den alternativen Mietgegenstand anzunehmen gilt der Haftungsausschluss. Jede Haftung des Vermieters ist mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt.

Preise
Die bei Lieferung aktuellen Preise (lt. unserer Preisliste) gelten als vereinbart. Die vereinbarten Preise sind ab Lager und exklusive Montage- und Servicekosten ausser er wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die vereinbarten Mietpreise können vom Vermieter einseitig erhöht werden falls die preisbestimmenden Faktoren wie Abgaben und Steuern, Löhne, Gehälter, soziale Lasten auch erhöht werden.

Haftung des Mieters
Der Mieter trägt die Gefahr für die zufällige Beschädigung oder den Untergang während der gesamten Vertragsdauer, ab Übergabe des Mietgegenstandes bis zur Rückgabe.
Störungen, Schäden oder Mängel des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter ist zum Ersatz der entstandenen Schäden entsprechend dem Tageswert verpflichtet.

Für Folgeschäden, die aufgrund mangelhafter Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten bzw. der Ausbesserung oder Erneuerung von Verschleißteilen auftreten, haftet der Mieter.

Pflichten des Mieters
Der Mietgegenstand darf nur am vereinbarten Ort für die vertraglich vorgesehenen Arbeiten einsetzt werden. Veränderungen am Mietgegenstand sowie Verbindung mit anderen Gegenständen sind dem Mieter ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters ausdrücklich untersagt.

Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand sachgerecht zu verwenden und instandzuhalten und vor Überbeanspruchung zu schützen sowie für regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten zu sorgen.

Rechte am Mietgegenstand darf der Mieter Dritten nicht einräumen. Der Mieter darf seine Rechte aus dem Mietverhältnis auch nicht abtreten. Die Untervermietung sowie jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Mietgegenstandes sind dem Mieter ausdrücklich verboten.

Kontrolle der Mietgegenstände
Die Einhaltung des Vertrages vor allem im Bezug auf die sachgemäße Benützung, Instandhaltung und Wartung der Mietgegenstände kann vom Vermieter jederzeit vor Ort überprüft werden. Der Mieter hat dem Vermieter unbeschränkten Zutritt zu gewähren.

Rückgabe des Mietgegenstandes
Die Rückgabe des Mietgegenstandes am vereinbarten Ort sollte spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Sollte der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben werden so ist der Mieter verpflichtet, für den Zeitraum des Verzuges eine Pönalezahlung in Höhe von 180 % des Mietentgelts zu leisten.

Zahlungskonditionen
Sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist der Mieter zur Bezahlung des vollständigen Preises innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum verpflichtet. Bei mangelnder Kreditwürdigkeit ist der vollständige Mietpreis bei der Rückgabe des Mietgegenstandes zu bezahlen.

Aufrechnungen jeglicher Art mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner sind ausgeschlossen.

Kosten und Schäden, die durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen sind, hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Mehrere Mieter haften für sämtliche Verbindlichkeiten zur ungeteilten Hand.

Inkasso
Alle angefallen Mahn- und Inkassospesen sind vom Mieter zu ersetzen. 14 Tage nach Rechnungsdatum endet die Frist für den Rechnungseinspruch.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Für Verträge die mit Jelparkett abgeschlossen werden kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht Wien, Innere Stadt.

Sonstiges
Ergänzungen bzw. abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.